ProstSchG
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) – Hinweise für Anbieter und Nutzer
Im Rahmen der Tätigkeit auf der Plattform ImmoLuv.de gelten die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG, BGBl. I Nr. 34/2017). Dieses Gesetz regelt den Schutz von Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, und die Pflichten von Betreibern und Vermittlern solcher Dienstleistungen in Deutschland.
1. Anmeldepflicht:
Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen und an einer verpflichtenden gesundheitlichen Beratung teilnehmen.
2. Gesundheitsberatung:
Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine Beratung durch das Gesundheitsamt erforderlich, um über Infektionsschutz, Präventionsmaßnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen informiert zu sein.
3. Erlaubnispflicht für Betreiber / Vermittler:
Jede Plattform oder Einrichtung, die sexuelle Dienstleistungen vermittelt, muss sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Betreiber benötigen gegebenenfalls eine offizielle Genehmigung.
4. Schutzmaßnahmen:
- Verwendung von Kondomen ist verpflichtend.
- Minderjährige dürfen keine sexuellen Dienstleistungen erbringen.
- Plattformbetreiber müssen die gesetzlichen Bestimmungen überwachen und Verstöße verhindern.
5. Hinweis für Nutzer von ImmoLuv.de:
ImmoLuv.de ist eine Werbe- und Inseratsplattform für Erotikimmobilien und Vermittlungsangebote. Wir selbst bieten keine sexuellen Dienstleistungen an.
Alle Inserate und Angebote auf ImmoLuv.de erfolgen durch Dritte, die Eigentümer oder Anbieter der Immobilien sind. Anbieter sind eigenverantwortlich dafür, dass ihre Inserate gesetzeskonform und nach den Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) erfolgen.
Für Nutzer und Anbieter gilt:
-Minderjährige dürfen keine Inserate oder Dienstleistungen einstellen.
-ImmoLuv.de übernimmt keine operative Kontrolle über sexuelle Dienstleistungen oder deren Durchführung.
-Anbieter müssen selbst die gesetzlichen Anmelde- und Beratungspflichten nach ProstSchG beachten.
Rechtlicher Hinweis:
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten oder Fragen ist die Konsultation einer Fachanwältin/eines Fachanwalts oder des zuständigen Gesundheitsamts zwingend erforderlich.

